BORNHEIMER BÜRGERSTIFTUNG

Bericht über den Workshop der Bornheimer Musikschule e.V. zur Erarbeitung eines Kinderschutzkonzeptes am 25. Mai 2019

Wir tragen für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die die Angebote der Bornheimer Musikschule wahrnehmen, eine besondere Verantwortung. Damit sie sich in einem sichern Umfeld bei uns kreativ entfalten können, hat der Vorstand der Bornheimer Musikschule beschlossen, ein Schutzkonzept zu entwickeln, das diesem Ziel dienlich ist. Für uns endet die Verantwortung für die Schüler*innen nicht mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Daher verstehen wir nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch junge Erwachsene als Zielgruppe dieses Schutzkonzepts.

Ebenso wollten wir den Lehrer*innen sowie den Mitarbeitenden der Bornheimer Musikschule, die intensiv mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten und oftmals zu Vertrauenspersonen werden, Hilfestellungen und Handlungssicherheit geben.

Zu diesem Zweck haben wir uns die Unterstützung einer professionellen Referentin gesichert, mit der wir im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme für unsere Lehrkräfte und unsere Leitung gemeinsam ein solches Schutzkonzept erarbeitet haben.

Zunächst hat die Referentin einen Fragebogen entworfen, der den Lehrkräften, Schüler*innen und Eltern gegeben wurde mit der Bitte, diesen ausgefüllt zurück zu senden. Die Resonanz bei den Eltern und Lehrkräften war sehr hoch, so dass eine repräsentative Basis für die Vorbereitung des Schutzkonzeptes zur Verfügung stand.

Im Rahmen einer Fortbildung für die Lehrkräfte, die am Samstag, dem 25. Mai 2019 von 10.00 bis 16.00 Uhr in den Räumen der Musikschule in der Burgstraße in Bornheim stattgefunden hat, wurden auf Basis der Erkenntnisse der Befragung Eckpunkte für die Erstellung eines Schutzkonzeptes gemeinsam festgelegt. 25 Personen haben an dieser Veranstaltung teilgenommen, darunter die Leiterin der Bornheimer Musikschule, ihre Stellvertreterin sowie die Vorsitzende des Trägervereins.

Zunächst konnten die Lehrkräfte von Situationen berichten, in denen sie sich unsicher gefühlt hatten bzw. in denen ein Handlungsleitfaden sehr hilfreich gewesen wäre. Wie verhalte ich mich, wenn zumal sehr junge Schüler*innen „auf den Schoß“ wollen, in denen Trost erforderlich wird etc.
Dann wurden von Seiten der Referentin Situationen geschildert und die Teilnehmenden sollten sich im wahrsten Sinne des Wortes dazu „stellen“, also eine Position im Raum einnehmen, die ihr Empfinden in der geschilderten Situation darstellten.

Im Weiteren wurden Situationen dargestellt, die für die Unterrichtenden zum Alltag gehören.

  • Häufig sind die Lehrkräfte für die Dauer der Unterrichtsstunde mit den Schüler*innen alleine im Raum.
  • Bei Musikschulfreizeiten und anderen Veranstaltungen der Musikschule obliegt den Lehrkräften eine Aufsichtspflicht.
  • Im Unterricht lässt sich Körperkontakt mit den Schüler*innen nicht immer vermeiden, da auch die richtige Haltung bei der Nutzung eines Instrumentes Teil der Ausbildung ist.

Für diese Situationen wurden gemeinsam Handlungsempfehlungen erarbeitet, die Eingang in das Schutzkonzept gefunden haben. So zum Beispiel:

  • Ich spreche respektvoll mit den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  • Ich achte auf einen ehrlichen und respektvollen Umgang miteinander.
  • Ich bin zugewandt und reagiere auf Befindlichkeiten.
  • Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen transparent und professionell. Ich gehe verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz um.
  • Ich nehme die individuellen Empfindungen der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu Nähe und Distanz gegenüber mir und anderen Personen ernst und respektiere ihre persönlichen Grenzen.
  • Mir ist bewusst, dass ich dafür verantwortlich bin, die Intimsphäre der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen zu achten und aktiv zu schützen.
  • Wenn Kinder Hilfe brauchen (z.B. beim Toilettengang) gebe ich so viel Hilfe wie nötig und so wenig wie möglich.
  • Ich achte sowohl bei mir als auch bei den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf Mimik, Körpersprache und nonverbale Signale.
  • Ich weiß, dass Jede und Jeder ein unterschiedliches Bedürfnis nach Körperkontakt hat und achte dieses. Dabei weiß ich um die besonderen Bedürfnisse insbesondere von Kleinkindern.
  • Neben den festen, bereits bestehenden Regeln erarbeite ich gemeinsam mit den Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen die Regeln für den Umgang im Unterricht. Nicht zu verhandelnde Regeln gebe ich vor und erkläre die Gründe dafür.
  • Ich informiere Neue über festgelegte Regeln und erinnere regelmäßig an diese Regeln. Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen erkläre ich Sinn und Zweck der ausgehandelten Regeln. Auch Eltern informiere ich über bestimmte Regeln.
  • Ich übernachte nicht mit den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, für die ich Verantwortung habe, in einem Zimmer.
  • Ich achte auf eine geschlechtergetrennte Unterbringung.

Ein Beschwerdemanagement wird in das Schutzkonzept aufgenommen und an Eltern und Schüler*innen kommuniziert. Dies beinhaltet neben der Nennung verantwortlicher Personen auch die Möglichkeit, anonym Kritik bzw. Beschwerden zu äußern durch das Aufstellen einer sogenannten Feedbackbox an exponierter, leicht zugänglicher Stelle in der Musikschule.

Nicht auszuschließen ist, dass Lehrkräfte bedingt durch das besondere Vertrauensverhältnis, dass ihnen von ihren Schüler*innen entgegengebracht wird, mit Wissen konfrontiert werden, dass eine entsprechende Reaktion erfahren muss. Für diese Fälle wurde ein Handlungsleitfaden erstellt, der den Lehrkräften Wege aufzeigt, die beschritten werden können/müssen und die ihnen in ihrer täglichen Arbeit Sicherheit geben sollen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, schwierige Situationen im Team, ggf. mit professioneller Unterstützung aufzuarbeiten.

Letztlich wird festgelegt, dass das Schutzkonzept in angemessenen Zeiträumen ein „Update“ erfährt und es ein regelmäßiges Schulungsangebot an Lehrkräfte und Mitarbeitende geben wird.

Der Workshop wurde von allen positiv bewertet.

Das Schutzkonzept wird gedruckt und allen Lehrkräften, Eltern und Vorstandsmitgliedern zur Verfügung gestellt sowie als Download auf der Homepage der Musikschule veröffentlicht. Einmal jährlich wird eine Fortbildung für Lehrkräfte und andere Interessierte angeboten werden, so dass dieser Prozess auch weiter entwickelt und den Erkenntnissen aus der Praxis angepasst werden kann.

Wir danken der Stiftung „Unsere Kinder, unsere Zukunft“, die durch ihre finanzielle Unterstützung dieses Schutzkonzept möglich gemacht hat.

Bornheim, im Mai 2019

Marie-Therese van den Bergh
Vorsitzende
Bornheimer Musikschule e.V.

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